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Steuern sparen mit Denkmalimmobilien

Der Erwerb und die Erhaltung von Denkmalimmobilien werden vom Gesetzgeber steuerlich in besonderem Maße gefördert. Im Unterschied zu herkömmlichen Immobilien kommen in Baudenkmälern auch Selbstnutzer in den Genuss von Abschreibungsmöglichkeiten. Den größten Steuervorteil können jedoch Kapitalanleger geltend machen, wenn das Objekt vermietet oder gewerblich genutzt wird. Zusätzlich zu der Abschreibung auf die Wertminderung können 100 Prozent der Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden. Kapitalanleger und Investoren mit einer hohen Steuerlast profitieren naturgemäß am stärksten davon.

Sonder-AfA: Die besonderen steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie als Teil unseres besonderen kulturellen Erbes schließt Verpflichtungen, aber auch viele finanzielle Vorteile mit ein.

AfA für Denkmäler – was ist das?

Vielfältige, attraktive Programme zum Erhalt historischer Immobilien. Eigentümer können sich steuerliche Vorteile beim Kauf, der Restaurierung und Sanierung sichern.

Kapitalanleger oder Eigennutzer? Wer kann welche Vorteile nutzen?

Abschreibungen für Denkmalimmobilien sind für Selbstnutzer und Kapitalanleger unterschiedlich. Die Absetzung für Abnutzung ist nur bei vermieteten oder gewerblichen Immobilien möglich.

Wie wird der Kaufpreis steuerlich berücksichtigt?

Je nach Baujahr wird der Kaufpreis bei der AfA mit unterschiedlichen Laufzeiten und Prozentsätzen abgesetzt.

Denkmal-AfA – doppelte Förderung auf Bausubstanz und Sanierung

Investoren, die nach dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie eine Sanierung durchführen, unterstützt der Staat gleich doppelt.

Sonderabschreibung: Investoren und Eigennutzer werden auch für die Sanierung unterschiedlich belohnt

Investoren können innerhalb von zwölf Jahren bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen – Eigennutzer nur bis zu 90 Prozent innerhalb von zehn Jahren.

Investoren können Kreditzinsen steuerlich absetzen

Bei historischen Baudenkmälern können Investoren die Zinsen des Anschaffungs- sowie des Instandsetzungsdarlehens steuerlich geltend machen.

Sonderfall beim weiteren Erhaltungsaufwand

Die Kosten für den Erhaltungsaufwand der denkmalgeschützten Immobilie können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gesplittet werden.

Baudenkmal und Altersvorsorge

Für Selbstnutzer einer denkmalgeschützten Immobilie lohnt es sich, den Altersvorsorge- Eigenheimbetrag aus dem Riestervertrag einzusetzen.

Denkmalimmobilie und Einheitsbewertung

Die höheren Belastungen bei der Sanierung und Restaurierung eines Baudenkmals können zum Teil durch eine reduzierte Grundsteuer kompensiert werden.

Weitere Förderung über kommunale Zuschüsse

Auch kommunale Zuschüsse für denkmalgeschützte Immobilien sind realisierbar, wobei eine Doppelförderung nicht möglich ist.