Neben der steuerlichen Absetzung existieren in einigen Gemeinden, etwa für ausgewiesene städtebauliche Gebiete, auch weitere Möglichkeiten, Zuschüsse für Denkmalschutz-Immobilien zu erhalten. Um doppelte Förderungen aber auszuschließen, werden diese gewährten Zuschüsse bei der steuerlichen Berücksichtigung von Sanierungskosten der Denkmalschutz-Immobilien wieder abgezogen.