Für den Kauf einer eigengenutzten Wohnung, die sich in einem Denkmal befindet, kann ein sogenannter Altersvorsorge-Eigenheimbetrag eingesetzt werden. Dadurch können Sie gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Riestervertrag entnehmen, um so die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu finanzieren.
Zu Beginn der Auszahlungsphase des Riestervertrages kann ebenfalls das geförderte Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung der Wohnung eingesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese die Hauptwohnung ist oder den Mittelpunkt des Lebens darstellt.
Alternativ und kumulativ kommt auch die Förderung von Tilgungsleistungen in Betracht. Die Beträge werden vom Anbieter des Riestervertrages auf einem sogenannten Wohnförderkonto festgehalten. Sie müssen im Alter wie Renteneinkünfte aus einem Riestervertrag besteuert werden.