Wird ein historisches Baudenkmal mit Fremdkapital finanziert, so sind die Prüfungen von Fördermitteln, zinsgünstigen Darlehen oder Tilgungszuschüssen für die Sanierung unerlässlich, damit eine denkmalgeschützte Immobilie eine erfolgreiche Kapitalanlage wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet dazu attraktive Fördermöglichkeiten an.
KfW-Fördergelder für eine Denkmalimmobilie beantragen
Vergessen Sie bei Ihrer Kalkulation nicht, rechtzeitig auf die Suche nach Fördergeldern und Zuschüssen zu gehen. Auch für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Gefördert wird vor allem, wenn Experten nach dem Sanieren bescheinigen können, dass die baulichen Veränderungen energieeffizient sind.
Die 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank. Das Kapital der KfW wird zu vier Fünfteln von der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Fünftel von den Bundesländern gehalten. Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW. Mit dieser Garantie des Bundes sollen u.a. der Wohnungsbau und die Energiespartechniken gefördert werden – das sind nur zwei der vielen Aufgaben der KfW.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme mit Kreditvorteilen und Tilgungszuschüssen – auch für denkmalgeschützte Immobilien, wie das Effizienzhaus Denkmal. Viele Förderungen der KfW lassen sich sogar miteinander oder mit anderen Fördermitteln des Bundes oder der Länder kombinieren. Sie können sich direkt an die Finanzierungsexperten der KfW oder an die Verbraucherzentrale wenden. Individuelle Beratungsgespräche sind immer sinnvoll.
Die KfW unterhält jedoch kein eigenes Filialnetz. Sie arbeitet mit verschiedenen Banken, Sparkassen und Versicherungen zusammen. Es lohnt sich, vor dem Vertragsabschluss Vergleiche anzustellen, da manche Banken nochmals interessante Konditionen auf die günstigeren Zinsen der KFW-Förderung anbieten.
Welche Fördergelder und Zuschüsse bietet die KfW für Ihr Denkmal an?
Die Sanierung von Immobilien, die in die örtliche Denkmalschutzliste eingetragen sind, ist in aller Regel aufwendig. Alle handwerklichen Arbeiten müssen besonders behutsam erfolgen. Bei der Ausführung sind die beteiligten Architekten und Unternehmen vor allem an die Vorgaben des Denkmalamtes gebunden, um das Denkmal auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
Grundsätzlich ist die Förderung durch die KfW im Rahmen der sonstigen Finanzierung vor Beginn der Sanierung des Denkmals zu beantragen. Bei den KfW-Denkmalschutz-Förderprogrammen ist es völlig unerheblich, ob Sie das Denkmal nach der fachgerechten Sanierung selber bewohnen oder als Kapitalanlage nutzen und vermieten.
Die KfW fördert energieeffiziente Wärmedämmung bei Denkmälern
Seit einigen Jahren gibt es eine eigene KfW-Förderung für die energieeffiziente Sanierung. Diese kann unter Umständen bei Denkmälern den üblichen Kostenrahmen sprengen. Baudenkmäler verlangen spezielle Sachverständige, die über den notwendigen Erfahrungsschatz verfügen, um beispielsweise eine Wärmedämmung fachgerecht zu planen und durchführen zu lassen. Die Vorgaben des Denkmalamtes können die Möglichkeiten der energieeffizienten Sanierung beeinträchtigen und verteuern. Damit Eigentümer von diesen höheren Kosten nicht abgeschreckt werden, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Durchführung dieser Sanierungsarbeiten.
Energie-Effizienzhaus Denkmal: Zuschuss der KfW online berechnen
Möchten Sie für das Sanieren Ihres Denkmals keinen Kredit, sondern nur einen Zuschuss der KFW beantragen, können Sie dies online im Internet bewerkstelligen. Unter dem Namen „Zuschuss 430“ können Sie online ein Formular herunterladen, mit dem Sie bis zu 30.000 Euro als Zuschuss beantragen können. Wenn Sie alle nötigen Angaben gemacht haben, erfahren Sie sofort, wie hoch Ihr Zuschuss tatsächlich ausfallen würde.
—› Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Förderungsbedingungen variabel: Experten entscheiden
Die KfW stellt klare Bedingungen: Wer in den Genuss einer KfW-Förderung wie einem günstigen Kredit oder sogar einem tilgungsfreien Zuschuss kommen will, sollte sein historisches Gebäude vor allem energieeffizient sanieren. Angesichts der alten Bausubstanz und behördlichen Auflagen können oft jedoch nicht alle geforderten Vorgaben der KfW gänzlich eingehalten werden. Dennoch können Sie zinsgünstige Kredite mit und ohne Tilgungszuschuss von der KfW und Barzuschüsse oder Kredite zur Förderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung des Gebäudes erhalten.
Um förderungswürdig zu sein, müssen grundsätzliche Richtlinien erfüllt werden. So darf ein KfW-Effizienzhaus-Denkmal nur einen gut 60 Prozent höheren Energiebedarf als ein Neubau aufweisen. Verhindern dies aber die hohen Auflagen des Denkmalamtes und kann dadurch der angestrebte Energieverbrauch nicht erreicht werden, lohnt sich die Antragstellung trotzdem. Die KfW bietet für solche Fälle vereinfachte Förderungsvoraussetzungen. Ein anerkannter Experte muss jedoch dann im Vorfeld der Sanierung schon bestätigen, dass die Energieeffizienz durch alle zulässigen baulichen Maßnahmen verbessert wird.
Bei ausgewählten Einzelschritten gelten technische Mindestanforderungen. Darf eine Wärmedämmung aus Gründen des Denkmalschutzes nicht an der Außenfassade angebracht werden, kann auch innen eine Dämmung eingebaut werden. Zu den ebenfalls von der KfW geförderten Sanierungen zählen auch der Austausch von Heizungsanlagen und die Erneuerung von Fenstern.
Wie hoch ist die Förderung der KfW für denkmalgeschützte Immobilien?
Die Förderung der energetischen Sanierung durch die KfW unterscheidet sich in der Höhe durch den Umfang der jeweiligen Sanierung. Das Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ sieht maximale Förderungen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit vor (Stand 24.01.2020). Einzelsanierungen in Denkmälern können bis zur Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Zudem erhalten Eigentümer stets einen Tilgungszuschuss. Dieser reduziert das rückzahlbare Darlehen und verkürzt wiederum die Laufzeit des Kredits.
Die KfW bietet auch eine Finanzspritze, die die Eigentümer von Denkmälern nicht zurückzahlen müssen. So fördert das —› „Programm 430“: „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ Denkmalsanierungen mit bis zu 30.000 Euro. Die Obergrenze beträgt bei Denkmälern 7.500 Euro pro Wohneinheit. Sie benötigen aber zwingend die Expertise eines Sachverständigen, der Ihnen nach der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung die baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung bestätigt. Nur dann erhält der Eigentümer den förderfähigen Betrag ausgezahlt.
Zu den förderfähigen Kosten zählen laut KfW „alle energetischen Maßnahmen, die dazu führen, dass das sanierte Haus den Effizienz-Standard erfüllt. Dazu gehören natürlich auch die Beträge, die der Eigentümer dem beauftragten Energieberater, Planer und Baubegleiter schuldet“. Bei diesem Verfahren ist außerdem die kostenpflichtige Beratung durch einen anerkannten Energieberater notwendig. Fehlt dieser, erhalten Sie keinen Investitionszuschuss.
—› Detaillierte Informationen zur Finanzierung und Förderung der KfW erhalten Sie hier.