Werbungskosten
Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Immobilie dienen. Die Werbungskosten werden von den Mieteinnahmen abgezogen und wirken sich somit steuersenkend aus.
Beispiele für Werbungskosten im Überblick:
- Finanzierungskosten (Zinsen, die nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder nach einer größeren Renovierungsmaßnahme anfallen)
- Renovierungs- und Instandhaltungskosten
- Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Hauses, einer Wohnung oder von Grundbesitz anfallen (u. A. Kosten für Heizung, Wasserversorgung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.).
- Abschreibungen, die Sie Jahr für Jahr für Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten vom Finanzamt erhalten.
Beim Erwerb einer Immobilie erzielt der Anleger in Verbindung mit der Miete als Einnahmequelle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da diese Einkünfte jedoch den Ausgaben wie z.B. Zinsen und Nebenkosten gegenüberstehen, ergibt sich hieraus i.d.R. eine Unterdeckung vor Steuern. Diesen Differenzbetrag kann der Anleger steuerlich geltend machen. Hinzu kommt auf der Einnahmenseite noch die Steuerrückerstattung, die sich aus der Abschreibung der Immobilie und der damit verbundenen steuerlichen Geltendmachung ergibt.
Wählt der Anleger eine Immobilie als Kapitalanlage mit sehr hohen Abschreibungsmöglichkeiten (z.B. Denkmalimmobilie), so kann es sogar durch die Steuerrückerstattungen zu einem Überschuss nach Steuern inkl. Tilgung kommen. In diesem Fall zahlen Mieter und Finanzamt die erworbene Immobilie ab, und die Wertsteigerung verbleibt beim Anleger.
Diese Kombination in Verbindung mit dem zurzeit noch historisch niedrigen Zinsniveau machen die Immobilie zu einer Kapitalanlage mit überdurchschnittlichem Renditepotenzial.