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Steuerabschreibung Denkmalschutz

Der Kauf einer Denkmalimmobilie ist aus steuerlichen Gründen sehr lukrativ. Denn Denkmalimmobilien profitieren von der Sonder-AfA. Das bedeutet für den Investor, dass er im Laufe der ersten 12 Jahre etwa ein Drittel der Investitionen als Steuerrückzahlungen erwarten kann.

Lukrative Steuervorteile für Denkmalimmobilien:

  • Schnellere Finanzierung durch Abschreibung
  • Sonder-AfA auf Sanierungskosten

Die Abschreibung (AfA) auf Immobilien ist für Neu- und Altbauten, von wenigen Details abgesehen, einheitlich geregelt: Immobilien, egal ob alt oder neu, werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Das bedeutet, dass der Prozentsatz für die Abschreibung über den gesamten Zeitraum gleich bleibt.

Die Ausnahme sind denkmalgeschützte Immobilien: Die Sonder-AfA ermöglicht deutlich höhere Abschreibungsmöglichkeiten – für Investoren als auch für Eigennutzer. Die eingesparte Einkommensteuer erhöht die Rendite einer denkmalgeschützten Immobilie. Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gewährt der Gesetzgeber besonders hohe Steuervorteile. Die reinen Modernisierungskosten für solche Häuser können Kapitalanleger 8 Jahre lang mit jährlich 9 und weitere 4 Jahre lang mit 7% steuerlich geltend machen. Insgesamt beläuft sich die Förderung über 12 Jahre.

Neben der Sonder-AfA auf die Sanierungskosten können zusätzlich die Anschaffungskosten vor der Sanierung abgeschrieben werden. Diese lineare Abschreibung umfasst zusätzlich 2%  (für Häuser, die ab 1925 errichtet wurden) bzw. 2,5% (für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden).

Auch Selbstnutzer von Denkmalimmobilien können Steuern sparen. Sie können 10 Jahre lang jeweils 9% der Sanierungskosten abschreiben. Eine lineare AfA für die Altbau-Substanz können Selbstnutzer aber nicht in Anspruch nehmen.

Durch den Eintrag in die Denkmalliste entsteht der Anspruch auf die steuerliche Geltendmachung der Abschreibung der Sanierungskosten gem. §7h, i oder 10f EkStG. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Nutzung der Abschreibung bei Denkmalimmobilien ist, dass mit den Sanierungsmaßnahmen erst nach dem Erwerb begonnen wurde.