Steuer sparen mit Denkmalimmobilien
Sanierungskosten von denkmalgeschützten Immobilien lassen sich mittels einer Sonder-AfA abschreiben und damit deutlich Steuern sparen. Die Sonder-AfA verbessert für einen Kapitalanleger die Rendite seiner Investition. Für Eigennutzer einer Immobilie bietet diese Abschreibung die einzige Möglichkeit, den Fiskus am Immobilienkauf zu beteiligen.
Das Angebot an Immobilien unter Denkmalschutz ist in Deutschland gering. Das birgt neben den Steuervorteilen attraktives Wertsteigerungspotenzial. Zur Altersvorsorge eignen sich deshalb auch Immobilien. Mit Baudenkmälern kann der Anleger nicht nur attraktive Renditen erzielen, sondern zugleich Steuern sparen. Der deutsche Staat subventioniert die Sanierung und Modernisierung von Denkmalimmobilien, um diese besonderen Immobilien für künftige Generationen zu sichern.
Die Abschreibung der Sanierungskosten von Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten sind §§7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten des Baudenkmals über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5% an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen 10 Jahren 90%. Der Grundstücksanteil fällt nicht in den Bereich der Abnutzung und damit kann auch hier keine AfA geltend gemacht werden.
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage kommt der Denkmalimmobilie für den Eigennutzer eine weitere interessante Bedeutung zu, da durch die Abschreibung der Sanierungskosten hier die letzte Möglichkeit besteht, den Staat beim Erwerb in einem hohen Maße zu beteiligen.