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Sonderabschreibung (Sonder-AfA)

Denkmalgeschützte Immobilien sind aus verschiedenen Gründen attraktiv: Zum einen handelt es sich um besondere Immobilien, die auch über einen ideellen Wert verfügen, zum anderen sind es lukrative Anlagen für Kapitalanleger. Man kann neben den Mieteinnahmen auch Steuervorteile nutzen und somit die Investition in eine Immobile staatlich fördern lassen. Für den Staat hat diese Maßnahme zum Ziel, den Bau von Wohnungen zu fördern. Insbesondere fördert der Staat den Erhalt von denkmalgeschützten Immobilien mit einer Sonderabschreibung (Sonder-AfA).

Denkmalimmobilien sind attraktive Immobilien

  • Denkmalimmobilien sind sehr gefragt
  • Sonder-AfA verbessert die Rendite der Immobilien-Investition
  • Sonder-AfA gilt auch für Selbstnutzer von Denkmalimmobilien

Wegen dieser steuerlichen Vorteile gibt es die Befürchtung, dass die Vorteile aus der Sonder-AfA im Kaufpreis der Immobilie eingepreist sein könnten. Dieses Vorurteil lässt sich bei seriös arbeitenden Anbietern nicht bestätigen. Zum einen gibt es konkrete Verfahren, um den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen, zum anderen herrscht Transparenz auf dem Markt. Zudem rechnen sich Anlageimmobilien auch ohne die Sonder-AfA, die die Rendite der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie jedoch verbessert.

Der Staat verfolgt mit seiner Sonder-AfA auf Denkmäler das Ziel, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und erhalten werden. Um die Sanierung originalgetreu und nach den Auflagen des Denkmalamtes zu erfüllen, sind höhere Aufwände in die Sanierung der Immobilie erforderlich. Das betrifft zum einen den Einsatz von Materialien, zum anderen stellt es eine Herausforderung dar, historische Gebäude mit den aktuellen Anforderungen der Kunden in Bezug auf Komfort, Technik, Ambiente und Architektur in Einklang zu bringen.

Denkmalimmobilien sind Gebäude, die in einer amtlichen Denkmalliste eingetragen sind. Dabei handelt es sich um Objekte, die einen zeittypischen Stil darstellen, als kulturelles Erbe gelten und daher besonders schützenswert sind. Der Denkmalschutz von Gebäuden wird in Deutschland durch das Denkmalschutzgesetz (DSchG) geregelt, die Aufnahme in die Liste wird in den Bundesländern geregelt.

Denkmalgeschützte Immobilien werden über den Markt angeboten und müssen sich mit anderen Immobilien messen lassen, denn für Investoren ist der ideelle Wert und die Verarbeitung besonderer Materialen wichtig, aber letztlich kommt es auf die Rendite an. Daher können Kosten nicht versteckt und die AfA eingepreist werden, denn der Markt ist natürlich transparent. Vielmehr ist die Sonder-AfA für denkmalgeschützte Gebäude für Investoren ein wichtiger Aspekt, um die Rendite einer Immobilie durch Steuereinsparungen zu optimieren.