PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Reservierungsvereinbarung

Wer eine Immobilie kaufen möchte, aber beispielsweise die Finanzierung mit der Bank noch nicht gesichert hat, nutzt ggf. die Möglichkeit einer Reservierungsvereinbarung. So erhält man die Garantie, dass das Objekt für den vereinbarten Zeitraum keinem anderen Interessenten angeboten wird. Es ergibt sich hieraus jedoch kein Anspruch auf das Haus oder die Wohnung.

Eine Reservierungsvereinbarung spielt beim qualifizierten Alleinauftrag eine Rolle, da der Makler nur dort garantieren kann, dass der Hauptvertrag durch seine Aktivitäten und nicht durch die eines anderen Maklers oder des Kunden zustande gekommen ist. Die Reservierungsvereinbarung verpflichtet den Makler gegenüber einem Interessenten, das Objekt für einen festgelegten Zeitraum keinem anderen Interessenten anzubieten.

Der Vorvertrag wird häufig mit der Reservierungsvereinbarung verwechselt. Tatsächlich haben die beiden Dokumente einen ähnlichen Zweck. Der Vorvertrag muss jedoch von einem Notar beurkundet werden und ist damit ein rechtlich gültiges Dokument. Er enthält bereits alle wichtigen Regelungen für den späteren Kaufvertrag (beispielsweise den Kaufpreis), die Sie einhalten müssen. Im Vorvertrag lässt sich die Frist bis zur Unterzeichnung frei verhandeln. Die Idee ist, dass beide Parteien einen zeitlichen Spielraum erhalten.