PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Rangfolge

Die Rangfolge im Grundbuch ist die gesetzlich festgelegte Reihenfolge von mehreren, im selben Grundbuch eingetragenen Rechten. Meist ist dabei von den Grundpfandrechten die Rede, die sich im Grundbuch in einer bestimmten Rangfolge einordnen und damit festhalten, in welcher Reihenfolge Gläubiger bedient werden müssen.

Ein Grundpfandrecht ist ein auf einem Grundstück lastendes Recht, welches den Gläubiger dazu berechtigt, bei Fälligkeit einer Finanzierungsschuld eine bestimmte Geldsumme durch Zwangsvollstreckung für ein belastetes Grundstück einzutreiben. Wenn eine Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert und zur Sicherstellung des Darlehens eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, kann die Bank das Grundstück zwangsversteigern, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

Nach dem Prioritätsprinzip werden alle Anträge zur Grundbucheintragung vom Grundbuchamt bearbeitet. Die Reihenfolge, die sich aus dem Eintragungszeitpunkt ergibt, bestimmt die Rangfolge im Grundbuch, nach der im Falle einer Zwangsversteigerung etwaige Gläubiger bedient werden.