PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Landesbauordnung

Die Landesbauordnung regelt auf Landesebene, was bei einem Bau technisch zu beachten und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das Bauordnungsrecht liegt bei den Bundesländern. In den Landesbauordnungen ist auch geregelt, wer Bauvorlagen erstellen darf, also hauptsächlich Architekten und Fachingenieure.

Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Die Bauordnungen der einzelnen Länder weichen in einigen Punkten voneinander ab. Die Kenntnis der betreffenden Bauordnung ist relevant für jeden Bauherren. Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts. Auf welchen Grundstücken gebaut werden darf und in welcher Art und mit welchem Ausmaß, ist hingegen durch das Bauplanungsrecht festgelegt. Das Bauplanungsrecht, wesentlich bestimmt durch das Baugesetzbuch (BauGB), wirkt jedoch gleichermaßen zusammen mit den Landesbauordnungen.

Die Landesbauordnung beinhaltet die Anforderungen, die sich einerseits auf das Grundstück selbst und andererseits auf dessen Bebauung beziehen. Insgesamt umfassen die Landesbauordnungen mehr als 80 Paragraphen. Wichtige Aspekte der Landesbauordnung sind unter anderem:

  • Erschließung des Grundstücks
  • Art der baulichen Nutzung
  • Nachbarschutz
  • Abstandsflächen
  • Gemeinschaftsanlagen, Stellflächen und Spielflächen
  • Flucht- wie Rettungswege
  • Belichtung, Kälte- und Wärmeschutz oder Raumhöhen
  • Sicherheit von Baustelle und Bauwerk
  • Brandschutz
  • Zugänge und Zufahrten