Kloster oder Kaserne als Denkmalimmobilie
Eine besondere Immobilie, die erhaltenswert und daher denkmalgeschützt ist, ist zum Beispiel ein altes Kloster oder eine alte Kaserne. Sehr unterschiedliche Gebäude mit ihrer jeweiligen Historie. Jedoch durch aufwändige Sanierungen werden die alten Klostergemäuer wie auch die Kaserne zu attraktiven Wohnungen mit einem besonderen Flair.
Zudem ist der Kauf einer Denkmalimmobilie wie ein Kloster oder eine Kaserne steuerlich gefördert. Die Abschreibung der Sanierungskosten ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der Staat belohnt mit der Abschreibung der Sanierungskosten Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und damit für künftige Generationen sichern, mit einer Sonder-Afa.
Die Sanierungsobjekte müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Altbausanierung mit erheblichen Steuervorteilen verbunden: Mit der so genannten Denkmalschutz-AfA (Sonder-Afa) belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die denkmalgeschützte Sanierungsobjekte in Deutschland revitalisieren und diese Objekte damit für künftige Generationen sichern – egal ob eine alte Schule, ein Kloster, eine Kaserne, eine Fabrik, Mehrfamilien-Objekt oder ein Stadthaus.