PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

KfW-Förderung

Für Käufer von Immobilien wie auch Investoren in Denkmalimmobilien gibt es diverse Förderungsmaßnahmen für den Erwerb, die Erstellung und die Modernisierung von Wohneigentum. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollte daher geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten man in Anspruch nehmen kann. Dazu gehören auch Fördermaßnahmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Fördermaßnahmen sind z.B. Maßnahmen mit verbilligtem Zinssatz (unter Kapitalmarktniveau), zinslose Darlehen, Tilgung über längere Zeiträume, tilgungsfreie Zeit je nach Förderprogramm oder keine Übernahme von Baulasten ohne Zustimmung des Förderdarlehensgebers.

Wohnen in einer Denkmalimmobilie hat einen ganz besonderen Charme – ist jedoch oft mit hohen Heizkosten verbunden. Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren, deshalb bietet die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmäler und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz („KfW-Effizienzhaus Denkmal“).

 

So gibt es z.B. für Hausbesitzer in NRW eine Wohnraumförderung für denkmalgerechte Sanierung in Höhe von 80.000 bis 300.000 Euro. Diese Fördermaßnahmen haben die Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden zum Ziel. Diese Maßnahme ist kombinierbar mit der KfW-Förderung 151/152, einem Kredit von bis zu 100.000 Euro für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. Dazu gehört die Maßnahme 430 mit einem Zuschuss für energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen.

Folgende Eigenschaften müssen Gebäude mitbringen, damit die Ausnahmeregelungen der KfW für Denkmäler wirksam werden:

  • Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz).
  • Gebäude, die Teil eines Denkmalensembles sind.
  • Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind.

Kloster oder Kaserne als Denkmalimmobilie

Eine besondere Immobilie, die erhaltenswert und daher denkmalgeschützt ist, ist zum Beispiel ein altes Kloster oder eine alte Kaserne – sehr unterschiedliche Gebäude mit ihrer jeweiligen Historie. Jedoch durch aufwendige Sanierungen werden die alten Klostergemäuer wie auch die Kaserne zu attraktiven Wohnungen mit einem besonderen Flair.

Zudem ist der Kauf einer Denkmalimmobilie wie in einem Kloster oder einer Kaserne steuerlich gefördert. Die Abschreibung der Sanierungskosten ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der Staat belohnt mit der Abschreibung der Sanierungskosten Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und damit für künftige Generationen sichern, mit einer Sonder-AfA.

Die Sanierungsobjekte müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Altbausanierung mit erheblichen Steuervorteilen verbunden: Mit der sogenannten Denkmalschutz-AfA (Sonder-AfA) belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die denkmalgeschützte Sanierungsobjekte in Deutschland revitalisieren und diese Objekte damit für künftige Generationen sichern – egal ob eine alte Schule, ein Kloster, eine Kaserne, eine Fabrik, ein Mehrfamilienobjekt oder ein Stadthaus.