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Indexmiete

Die Indexmiete ist eine variable Miete. Dabei orientiert sich die Mietanpassung an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenserhaltungskosten: Steigen die Preise, steigt auch die Indexmiete. Die Indexmiete ist damit eine Wertsicherungsklausel für den Vermieter. Ausgehend von einer Basismiete zum Abschluss des Mietvertrages entwickelt sich die Höhe der Miete an den üblichen Preissteigerungen.

Mieterhöhungen sind bei Indexverträgen transparent, an eine offizielle Statistik gebunden, wenig streitanfällig und derzeit eher moderat. Es kann keine Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB mehr erfolgen; auch Kosten im Falle einer Modernisierung können bei der Vereinbarung einer Indexmiete nicht auf den Mieter umgelegt werden – es sei denn, sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

Auf der anderen Seite kann man mit einem Indexmietvertrag den Mietspiegel etwas aushebeln. Vermieter müssen sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Bei einer Neuvermietung auf hohem Niveau kann der Vermieter den Mietspiegel aber locker aushebeln. Wählt er den Indexvertrag, kann er sich legal von jeder Deckelung abkoppeln, auch mal gleich 30 oder 40% mehr verlangen als üblich – und darf Jahr für Jahr mit der Inflationsrate weiter erhöhen.

So, wie sich der Index entwickelt, kann der Vermieter dann Jahr für Jahr die Miete anpassen – ohne zusätzliche Zustimmung des Mieters. Geht die Inflation nach oben, wird auch die Wohnung teurer. Sinkt sie nach unten, würde die Miete billiger. Das klingt gut, ist aber unwahrscheinlich: In den vergangenen 20 Jahren stiegen die Lebenshaltungskosten kontinuierlich.

In diesem Zusammenhang hilft die Indexmiete bei der Mietpreisbremse der Bundesregierung: Die Mietpreisbremse kann mit der Indexmiete umgangen werden. Innerhalb eines Indexmietvertrages hat lediglich die anfängliche Ausgangsmiete den Regelungen der Mietpreisbremse zu entsprechen. Konkret bedeutet dies, dass die Indexmiete im Laufe der Jahre auch über die Maximalmiete nach Mietpreisbremse steigen darf.