Hypothek
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht auf eine Immobilie und dient der Bank als Sicherheit bei der Vergabe eines Darlehens. Der Hypothekennehmer tritt die Rechte an seiner Immobilie an den Gläubiger (Darlehensgeber) ab und erhält im Gegenzug das Darlehen. Die Bank sichert sich mit der Eintragung im Grundbuch in Abteilung III gegen Zahlungsausfälle ab. Damit hat der Kreditgeber die Sicherheit, bei Zahlungsausfällen die Immobilien mittels einer Zwangsversteigerung zu verkaufen und so den für den Kredit verauslagten Betrag zu erhalten.
Dabei fungiert die Hypothek wie eine Grundstücksbelastung. Der Berechtigte (der Kreditgeber, Hypothekengläubiger) erhält das Recht, dass eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (§1113 BGB). Die Geldforderung muss dabei exakt bestimmt sein. Sobald der Eigentümer das Darlehen vollständig getilgt hat, kann er die Löschung der eingetragenen Hypothek im Grundbuch in der Abteilung III beantragen.
Bei einer Hypothek kann die Forderung zukünftig sein oder von einer Bedingung abhängen (§1113 II BGB). Das belastete Grundstück haftet dinglich. Das bedeutet, dass der Immobilieneigentümer die Befriedigung des Gläubigers aus seinem Grundstück dulden muss. Das beinhaltet auch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstückes (§1147 BGB), wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr bedienen kann. Das Grundstück haftet für die eingetragene Hauptforderung sowie die dazugehörenden Zinsen. Eine Hypothek kann als eine Sicherungshypothek oder als Verkehrshypothek bestellt werden.