PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind Sicherheiten an einem Grundstück bei Immobilienkrediten (z.B. Hypothek und Grundschuld). Es ist das Recht an einem Grundstück, das unabhängig vom Eigentümer besteht (dingliche Sicherheit). Grundpfandrechte sind für den Eigentümer einer Immobilie die Voraussetzung, das Objekt als Sicherheit für eine Finanzierung einzubringen.

Es bestehen besondere Rechtsnormen, die zwingend die dingliche Einigung und Eintragung in das Grundbuch voraussetzen. In den meisten Fällen handelt es sich um die Absicherung einer Baufinanzierung für ein Haus oder eine Wohnung. Die Absicherung des Baufinanzierungsdarlehens übernimmt das Grundpfandrecht in Form einer Hypothek oder Grundschuld, welche in das Grundbuch eingetragt.

Das Grundpfandrecht gibt dem Kreditgeber die Sicherheit, dass er auch im Falle eines Kreditausfalls sein Geld zurückerhält. Die Grundschuld ermöglicht einer Bank als Grundpfandrechtsgläubiger, bei einem Kreditausfall die Immobilie zu verwerten. Durch einen Zwangsverkauf des Hauses (Zwangsversteigerung) würde die Bank das für den Kredit ausgelegte Geld zurückerhalten. Daher ist die Eintragung des Grundpfandrechts die Voraussetzung, Baufinanzierungen durchzuführen.