Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer fällt immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt je nach Bundesland 3,5 – 6,5% des Kaufpreises. Erwerb oder Bau des Eigenheims gehört mehr als der reine Kaufpreis. Denn mit dem Kauf werden Notarkosten, die Kosten des Grundbucheintrags sowie die Grunderwerbsteuer fällig, ggf. kommt noch die Maklerprovision hinzu.
Die Eintragung in das Grundbuch als Besitzer erfolgt erst dann, wenn der Erwerber der Immobilie die Grundsteuer gezahlt hat. Die Unterschiede zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind Käufern einer Immobilie oft nicht klar. Vielfach werden beide Steuerarten als gleichbedeutend angesehen, dabei ist die Grundsteuer die jährliche Steuer auf Grundbesitz, während die Grunderwerbsteuer nur einmalig beim Kauf zu entrichten ist.
Bundesland | Grunderwerbsteuersatz |
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Bayern | 3,5 % |
Grunderwerbsteuer Berlin | 6,0 % |
Grunderwerbsteuer Brandenburg | 6,5 % |
Grunderwerbsteuer Bremen | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Hamburg | 4,5 % |
Grunderwerbsteuer Hessen | 6,0 % |
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Niedersachsen | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Saarland | 6,5 % |
Grunderwerbsteuer Sachsen | 3,5 % |
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Grunderwerbsteuer Thüringen | 6,5 % |