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Gründerzeithäuser

Als Gründerzeitstil wird häufig auch der Späthistorismus bis in die Zeit um 1900 bezeichnet. Diese Gründerzeithäuser, die in der Zeit von 1870 bis 1918 entstanden sind, sind heute begehrte Wohnlagen und attraktive denkmalgeschützte Immobilien. Für Investoren ist der Kauf dieser Immobilien zudem sehr attraktiv, weil über die Sonder-AfA die Immobilie zu attraktiven Werten abgeschrieben werden kann und der Käufer so Steuerersparnisse schaffen kann.

Gründerzeithäuser sind begehrte Immobilien

  • Gründerzeithäuser sind attraktive Immobilien
  • Attraktive Architektur in attraktiven Lagen
  • Denkmalimmobilien bieten hohe Steuervorteile

Im Zuge der Industrialisierung wuchs der Bedarf nach Wohnraum, sodass neue Stadtviertel auf der Grünen Wiese neu gebaut wurden. Sogenannte Gründerzeitarchitektur ist eine drei- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung mit dekorierten Fassaden, Putzfassaden mit Balkonen oder Erkern und Satteldächern mit Winkeln unter 45 Grad. Erstellt wurden zum einen Mietshäuser für die rasant wachsende Stadtbevölkerung, aber auch Quartiere mit Villen für das reich gewordene Großbürgertum. In diesen Bauten fanden sich aufwendige Innenarchitektur, kostbares Mobiliar in historistischen Stilen. In der Gründerzeit wurden zudem repräsentative Bauten für das gesellschaftliche und öffentlich Leben erstellt, wie Theater, Rathäuser oder Bahnhöfe.

Bedeutend war im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts auch das Aufkommen neuer Bautechniken. Die Weiterentwicklung der Stahlerzeugung förderte die Verwendung dieses Materials im Bauwesen. Aufsehen erregten insbesondere Bauten, die neuartige konstruktive Qualitäten und ästhetische Möglichkeiten erprobten, so etwa der nur aus Stahl und Glas bestehende Crystal Palace auf der Weltausstellung 1851 in London oder der Eiffelturm, der 1889 für die Pariser Weltausstellung gebaut wurde. Aber auch für alltägliche Bauaufgaben wurden vermehrt einzelne Konstruktionselemente oder Bauteile aus Stahl verwendet.

In Deutschland fielen viele der sogenannten Gründerzeitviertel den Luftangriffen des Zweiten Weltkriegs zum Opfer. Dennoch gibt es noch heute in vielen mitteleuropäischen Städten zahlreiche Wohnbauten aus dieser Epoche, die oftmals ganze Straßenzüge oder gar Stadtviertel umfassen. Auch dank umfassender Sanierungsmaßnahmen, die steuerlich gefördert werden, sind Gründerzeithäuser sehr attraktiv und in alter Form. Heute zählen sie vielerorts zu den beliebtesten städtischen Immobilien und erreichen einen hohen Marktwert. Ferner sind diese oftmals denkmalgeschützten Immobilien für Immobilienkäufer sehr beliebt, weil sie aufgrund der Sonder-AfA eine Steuerersparnis geltend gemacht werden kann.

Vor allem die Abschreibungsart für den Denkmalschutz ist sowohl für den Kapitalanleger als auch für den Eigennutzer besonders interessant:

  • Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten 8 Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9% des Sanierungsanteils, in den darauffolgenden 4 Jahren je 7%.
  • Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalimmobilie, diese Investition der Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9% steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90%.