Förderdarlehn
Es gibt eine Reihe staatlicher Maßnahmen zur Förderung des Erwerbs, der Erstellung und der Modernisierung von Wohneigentum. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollte daher geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten und welche Förderdarlehen man in Anspruch nehmen kann. Die richtige Kombination aus Bank- und Förderdarlehen ist für Käufer von Immobilien sehr attraktiv.
Es gibt unterschiedliche Förderdarlehen wie z.B. verschiedene KfW-Förderungen, dazu Wohnriester, regionale Wohnraumförderung, Sanierungskredite sowie Baukindergeld.
Förderdarlehen haben folgende allgemeine Merkmale:
- Verbilligter Zinssatz (unter Kapitalmarktniveau) bis zu zinslosen Darlehen
- Tilgung über längere Zeiträume
- Tilgungsfreie Zeit je nach Förderprogramm
- Die Eintragung von Sicherheiten im Grundbuch zugunsten des Förderdarlehensgebers erfolgt zumeist nachrangig hinter dem Kapitalmarktdarlehen für die geförderte Maßnahme (Investitionen).
- Keine Übernahme von Baulasten ohne Zustimmung des Förderdarlehensgebers
Aus der Sicht des Staates sind beim Einsatz von Förderdarlehen bestimmte Themen und Maßnahmen zu fördern, wie z.B. die Energieeffizienz, um den CO-2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Baudenkmäler sind aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln, welche Gebäude als Baudenkmäler gelten.
Wohnen in einer Denkmalimmobilie hat einen ganz besonderen Charme – ist jedoch oft mit hohen Heizkosten verbunden. Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren, deshalb bietet Ihnen die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmäler und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz.