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Fertigstellung bei Baudenkmälern

Mit der Fertigstellungsgarantie legt der Bauträger den spätesten Zeitpunkt fest, zu dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen und die Denkmalschutzimmobilie vollständig saniert dem Eigentümer übergeben werden kann.

Wer eine Immobilie erwirbt, die über einen Bauträger hergestellt wird, sollte auf die vertragliche Fertigstellungsgarantie achten. Sie ist beim Kauf einer Immobilie eine wichtige Sicherheit für den Käufer: Mit der Fertigstellungsgarantie legt der Bauträger den spätesten Zeitpunkt fest, zu dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen und die Denkmalschutzimmobilie vollständig saniert dem Eigentümer übergeben werden kann.

Wichtig ist die Fertigstellungsgarantie insbesondere für die steuerliche Abschreibung: Das Jahr der Fertigstellung des Baudenkmals ist zugleich das erste Jahr, in dem der Eigentümer seine Sanierungskosten erstmals in der vollen Höhe beim Finanzamt geltend machen kann. Die Fertigstellungsgarantie ermöglicht es, die Steuerersparnis bei der Kalkulation einer eventuellen Finanzierung mit zu berücksichtigen.

Einen gewissen Schutz für Bauherren bietet die Baugarantieversicherung, auch Fertigstellungsgarantie genannt. Diese Versicherung muss in der Regel der Bauunternehmer abschließen. Sie garantiert dem Bauherrn im Falle der Insolvenz des Unternehmens den Weiterbau des Hauses zum vereinbarten Festpreis. Häufig wird die Fertigstellungsgarantie in Kombination mit einer Gewährleistungsgarantie für die Beseitigung von Baumängeln angeboten.