Einheitsbewertung
Die Einheitsbewertung ist ein Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Der Einheitswert ist ein Wert, der im wahrsten Sinne des Wortes „einheitlich“ im Sinne von gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern herangezogen werden kann. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer zum 1.1.1997 und der Einführung der Bedarfsbewertung für Zwecke der Grunderwerbsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Einheitswerte nur noch für Zwecke der Grundsteuer benötigt.
Eine Ermäßigung bei der Einheitsbewertung wirkt sich bei der Grundsteuer aus: der Einheitswert hat für denkmalgeschützte Immobilien einen positiven Effekt, denn die Ermäßigung bei der Einheitsbewertung wirkt sich bei der Grundsteuer aus. Der Grund dafür ist, dass die wertmindernden Auswirkungen des Denkmalschutzes infolge der Erhaltungspflicht und des Veränderungsverbots pauschal durch einen Abschlag vom Grundstückswert berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass ohne weiteren Nachweis der Grundstückswert in der Regel um 5% reduziert wird, wenn das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht. Im Fall von ungewöhnlichen Beschränkungen ist eine Ermäßigung von 10% möglich. Sind auf einem Grundstück nur teilweise denkmalgeschützte Immobilien vorhanden oder betrifft der Denkmalschutz nur Gebäudeteile oder einzelne Bauteile (beispielsweise die Fassade), ermäßigt sich der Abschlag. Als Nachweis beim Feststellungsverfahren, dass das Gebäude oder Teile des Gebäudes unter Denkmalschutz stehen, dient der Bescheid über die Eintragung in die Denkmalliste oder die vorläufige Unterschutzstellung.