Eigentum
Das eigene Heim oder die eigene Wohnung: Eigentum von Grundbesitz und Immobilien ist für viele Deutsche ein elementarer Bestandteil ihrer Anlage-Strategie. Geringe Zinsen, der Wunsch nach einer sicheren Anlage sowie das knappe Angebot an interessanten Immobilien gibt der Nachfrage starke Impulse.
Dabei hat das Eigentum an einer Immobilie auch die Funktion, das investierte Kapital zu schützen, mietfreies Wohnen im Alter zu ermöglichen oder attraktive Renditen zu sichern. Hier spielen auch denkmalgeschützte Immobilien eine Rolle, weil der Steuervorteil durch die Sonder-AfA die Rendite einer Anlage zusätzlich optimiert.
Allerdings werden die Begriffe Eigentum und Besitz häufig verwechselt oder synonym verwendet. Ihre Bedeutung ist rechtlich jedoch unterschiedlich. Der Besitz ist lediglich die faktische Herrschaft über eine körperliche Sache, das Eigentum das uneingeschränkte Recht über eine Sache, also auch über eine Immobilie.
- Eigentümer ist die Person, der die Sache rechtlich gehört. Eigentum an einer Sache kann aufgrund eines Vertrages (Kaufvertrag) oder aufgrund eines Rechtsaktes (Bescheid oder von Gesetzes wegen) erlangt werden. Ein Eigentümer kann mit einer Sache fast alles machen: verändern, veräußern, zerstören und andere davon ausschließen.
- Der Besitzer ist die Person, die eine Sache tatsächlich innehat. Ein Dieb kann Besitzer einer Sache werden, nie aber Eigentümer. Der Besitz endet durch Aufgabe, Verlust, aber auch durch Diebstahl.
Bei einer Immobilie wird ein Käufer mit Eintragung im Grundbuch (rechtlicher) Eigentümer eines Grundstücks. Besitzer (wirtschaftlicher Eigentümer) eines Grundstücks kann der Käufer bereits vorher werden, denn mit dem Besitzübergang gehen alle Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Der Zeitpunkt des Besitzübergangs kann im Vertrag frei verhandelt werden, der Eigentumsübergang ist an die Eintragung ins Grundbuch gebunden.