Denkmalschutzgesetz
Das Denkmalschutzgesetz ist die Grundlage zum Schutz von Kulturgut, nämlich dem Schutz von erhaltenswerten Baudenkmälern, die als Bestandteil des kulturellen Erbes gelten. Daher unterstützt der Staat die Sanierung und Erhaltung von Baudenkmälern finanziell sowie mit der Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien. Geregelt ist diese Unterstützung im Denkmalschutzgesetz der Bundesländer.
Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der Bundesländer, von denen jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschaffen hat. Beispielsweise für das Bundesland Nordrhein-Westfalen findet man hier die vollständige Übersicht aller Paragraphen, die den Denkmalschutz und die Förderung des Denkmalschutzes regeln.
Für die Denkmalpflege spielen neben den Denkmalämtern der Länder auch weitere Institutionen eine Rolle wie z.B. die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder UNESCO-Weltkulturerbe . Die UNESCO unterstützt z.B. schulische Veranstaltungen mit der Aktion „Denkmal aktiv“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, um die Bedeutung des kulturellen Erbes zu verbreiten.