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Denkmalschutz und moderne Technik

Ein denkmalgeschütztes Haus und moderne Technik sind kein Widerspruch. Denn denkmalgeschützte Immobilien sind modernisierte Altbauten, die im Rahmen der denkmalrechtlichen Vorgaben modernisiert werden. Steuern sparen, das ist oft ein wichtiges Argument für den Erwerb einer Denkmalimmobilie. Baudenkmäler sind meist besondere Immobilien in guter Lage und vermitteln mit Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen Stil-Elementen eine attraktives Wohngefühl.

Bei der Renovierung von Denkmalschutzimmobilien steht vor allem die Sanierung im Vordergrund. Um die Sanierung nach den Auflagen des Denkmalamtes zu erfüllen, benötigt es relevante Aufwände bei der Sanierung der Immobilie. Hierbei geht es um den originalgetreuen Wiederaufbau. Das betrifft zum einen den Einsatz von Materialien, aber auch die Anforderungen der Käufer und Mieter, die denkmalgeschützten Wohnungen in Bezug auf Komfort, moderne Technik und Innenarchitektur attraktiv zu gestalten.

Sind im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Schaffung eines betriebsbereiten Zustandes, zur Erweiterung des Gebäudes oder Maßnahmen, die über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen (wesentliche Verbesserung), als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweils entfallenden Aufwendungen grundsätzlich in Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, die mit den jeweiligen Aufwendungsarten im Zusammenhang stehen.

Vermieter können neben der Steuerersparnis attraktive Mietrenditen ihrer Denkmalimmobilie erzielen und im Fall des Verkaufs zudem hohe Wertsteigerungen im Laufe der Jahre. Die Sonder-AfA auf denkmalgeschützte Immobilien gewährleistet, dass Kapitalanleger den Großteil der Investition abschreiben können. Die Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit jeweils 9% und vier weitere Jahre lang mit jeweils 7% steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können die Anschaffungskosten eines Baudenkmals steuerlich geltend gemacht werden (2% per anno). Die Modernisierungskosten machen in vielen Fällen ca. 80% der gesamten Kosten aus.