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Denkmalschutzinvestition

Die Investition in die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien kann sehr attraktiv sein. Überdurchschnittliche Steuervorteile gibt es für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern.

Der Staat gewährt für Besitzer von Baudenkmälern besonders hohe Steuervorteile: Mit der Denkmalabschreibung beteiligt sich der Fiskus am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie – die Investition in die Sanierung ist damit zu großen Teilen steuerlich absetzbar.

Der Gesetzgeber fördert die Investition in Immobilien mit der Möglichkeit die verschiedenen Abschreibungsarten zu nutzen. Damit haben Kapitalanleger die Möglichkeit, beim Kauf ihrer vermieteten Wohnung bzw. ihres vermieteten Hauses, den Staat zu einem erheblichen Teil am Erwerb zu beteiligen. Neben der linearen Abschreibung, die den Gebäudeanteil mit 2% linear pro Jahr steuerlich berücksichtigt, zählt zu den Abschreibungsarten auch die Denkmalabschreibung oder auch Sonder-AfA genannt. Die lineare Abschreibung hat nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 die degressive Abschreibung bei den Abschreibungsarten ersetzt.

Vor allem die Abschreibungsart für den Denkmalschutz ist sowohl für den Kapitalanleger als auch für den Eigennutzer besonders interessant:

  • Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben (8 Jahre à 9% und 4 Jahre à 7%)
  • Eigennutzer können die Sanierungskosten zu 90% abschreiben (10 Jahre à 9%).

Über die Denkmalabschreibung stellt der Staat mit der Denkmalschutzinvestition sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Eine Denkmalimmobilie als Investition bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionalen Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht kein Rechtsanspruch.