Denkmalrechtliche Voraussetzungen
Es gibt denkmalrechtliche Voraussetzungen, die man erfüllen muss, wenn man ein denkmalgeschütztes Haus sanieren und modernisieren möchte. Hierzu ist es zunächst erforderlich, einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen. Denn erst nachdem das Denkmalamt die denkmalrechtlichen Vorgaben für die Sanierung gegeben hat, kann ein Bauantrag gestellt werden, in dem die denkmalrechtlichen Vorgaben enthalten sind.
Denkmalgeschützte Immobilien sind modernisierte Altbauten, die im Rahmen der denkmalrechtlichen Vorgaben modernisiert werden. Die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen bei Baudenkmälern hängt sowohl von denkmalrechtlichen als auch von steuerrechtlichen Voraussetzungen ab. Die Anerkennung des Objekts als Baudenkmal sowie eine Bescheinigung der örtlichen Kommune über die Genehmigung der geplanten Sanierungsmaßnahmen vor Baubeginn sind die Voraussetzungen für die Anwendung von § 7h EStG. Eine weitere Regelung ist, dass Steuervergünstigungen nach § 7h EStG nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die notwendigen Sanierungskosten nicht durch sonstige öffentliche Zuschüsse aus den so genannten Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln abgedeckt werden.