Denkmalpflege
Denkmalpflege ist die Aufgabe der Denkmalämter. Ein Baudenkmal ist ein Bestandteil des kulturellen Erbes. Aus diesem Grund hilft der Staat mit Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbausanierung. Diese Unterstützung erfolgt zum Beispiel im Zuge der Sonder-Afa auf denkmalgeschützte Gebäude.
Für die Denkmalpflege haben neben den Denkmalämtern der Länder auch weitere Institutionen eine Rolle wie z.B. die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder UNESCO-Weltkulturerbe. Die UNESCO unterstützt z.B. schulische Veranstaltungen mit der Veranstaltung „Denkmal aktiv“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, damit Kinder und Jugendliche Denkmäler erleben, gemeinsam ein Verantwortungsgefühl für das kulturelle Erbe entwickeln und einen aktiven Beitrag zum Denkmalschutz leisten.
Als Grundlage für eine Förderung zur Denkmalpflege muss das betreffende Gebäude oder der Gebäudeteil ein geschütztes Baudenkmal im Sinne des DSchG sein. Dies ist dann gegeben, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil nach §3 DSchG in die Denkmalliste eingetragen ist oder gemäß §4 DSchG als vorläufig eingetragen gilt. Dabei ist es erforderlich, dass die Denkmaleigenschaft des Gebäudes bereits vor Beginn der Baumaßnahmen festgestellt worden ist, damit die steuerliche Vergünstigung zur Denkmalpflege greifen kann.