Denkmalbescheinigung
Behördliche Anerkennung von Denkmalschutzimmobilien ermöglicht erhebliche Steuervorteile. Die Denkmalbescheinigung ist der behördliche Beleg, dass eine Immobilie oder der Gebäudeteil ein Baudenkmal ist und dass die daran ausgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und seiner Nutzung notwendig sind. Die Denkmalbescheinigung muss beim Finanzamt vorgelegt werden, damit die Eigentümer von Denkmal-Immobilien die Sanierungskosten steuerlich geltend machen können.
Die Denkmalbescheinigung stellt das örtliche Amt für Denkmalschutz aus, wenn ein Baudenkmal folgende Voraussetzungen erfüllt: Es ist in die Denkmalliste eingetragen oder es befindet sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Die Denkmalbescheinigung ist nur dann bindend, wenn die Höhe der begünstigten Aufwendungen aus ihr ersichtlich ist.
Wenn die Denkmalbescheinigung ausgestellt ist, liegt die Voraussetzung vor, die Sanierungskosten einer Denkmal-Immobilie auf Grundlage der Sonder-AfA sehr schnell abzuschreiben. Das gilt für Investoren wie auch für Selbstnutzer.