Baudenkmal Abschreibung
Die zu sanierenden Altbauimmobilien müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, wird die Sanierung der Altbauimmobilien als Baudenkmal gefördert und ist für den Erwerber mit erheblichen Steuervorteilen verbunden.
Baudenkmäler sind für Investoren und Eigennutzer lukrativ:
- Steuervorteile für Sanierung von Denkmalimmobilien
- Baudenkmäler werden in den Bundesländern gefördert
- Baudenkmäler auch für Eigennutzer interessant
Neben der Rendite einer vermieteten Wohnung sind die steuerlichen Vorteile, die der Erwerb einer Mietwohnung in einem Baudenkmal bietet, ein weiterer Pluspunkt. Die Abschreibung der Sanierungskosten von Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.
Von der Sonder-AfA auf ein Baudenkmal profitieren nicht nur Investoren, sondern auch Selbstnutzer. Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten sind die §§7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten des Baudenkmals über 12 Jahre steuerlich geltend machen. Der Grundstücksanteil fällt nicht in den Bereich der Abnutzung, dafür wird jedoch das vor der Sanierung bestehende Gebäude mit 2% bzw. 2,5% abgeschrieben. Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalimmobilie, ihre Investition der Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9% steuerlich geltend zu machen.
Baudenkmäler werden vom Staat gefördert, um die Kultur zu fördern und die besondere Architektur zu erhalten. Die Einteilung als Baudenkmal ist Ländersache. So kann man in Hessen die Voraussetzungen zum Erhalt der Denkmalabschreibung in Anspruch nehmen, wenn das Objekt entweder in die Denkmalliste der jeweiligen Stadt als erhaltungswürdiges Baudenkmal eingetragen ist oder wenn es sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet in Hessen befindet.
Ähnlich verhält es sich in NRW. Grundsätzlich wird ein Baudenkmal in NRW finanziell vom Gesetzesgeber unterstützt. Ein Baudenkmal in NRW ist Teil eines kulturellen Erbes, das in der Regel nicht allein vom Eigentümer finanziert werden kann. Aus diesem Grund hilft der Staat mit Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbausanierung. Bei Investitionen in ein Baudenkmal in Potsdam ist das Denkmalschutzamt von Brandenburg zuständig. Hier gibt es eine Reihe besonderer Immobilien, die vom Denkmalamt als Baudenkmal eingestuft wurden und deren Sanierung voll mittels der Sonder-AfA abgeschrieben werden kann.