Altbauwohnungen
Altbauwohnungen und -Häuser sind bei Mietern wie auch bei Käufern sehr beliebt. Sie verfügen zum einen über einen besonderen Charme, zum anderen haben sie Vorteile gegenüber Neubauprojekten: Es sind besondere Immobilien, sie haben meist hohe Decken, eine spezielle Bausubstanz wie Stuck sowie eine besondere Architektur mit großen Fenstern. Darüber hinaus verfügen denkmalgeschützte Immobilien, die aufgrund ihrer Bauart und ihres Alters besondere Altbauobjekte sind, durch die Sonder-AfA über nennenswerte steuerliche Vorteile.
Sonder-AfA für besondere Altbauwohnungen
- Altbauwohnungen sind bei Mietern sehr begehrt
- Besondere Altbauobjekte sind denkmalgeschützten Immobilien, die den Vorteil einer Sonder-AfA genießen
- Die Sonder-AfA ist für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer anwendbar und spart deutlich Steuern
Altbauwohnungen sind sehr beliebt, aber eine allgemein verbindliche Definition von Altbau gibt es nicht. So können gemessen am Alter sowohl Gebäude aus der Jahrhundertwende als auch Wohnungen aus den Achtzigern als alte Gebäude gelten. Der Begriff wird eher mit dem Baustil in Verbindung gebracht. So wird darunter meist ein Gebäude mit hohen Decken und Fenstern, schmalen Dielen und weiß getünchten Decken verstanden. Auch Stuckarbeiten und Parkettböden sowie Flachheizkörper unter den Fenstern gelten als typisch.
Durch die großen Fenster sind die Wohnungen sehr hell, die hohen Decken lassen die Räume größer wirken. Allgemein bestechen sie durch eine edle Optik, wenige Möbel reichen aus, um die Wohnung schön einzurichten. In gleicher Lage und bei gleicher Größe sind sie meist günstiger als Neubauwohnungen. Die schönen Wohnungen können auch Nachteile bringen wie höhere Heizkosten durch hohe Räume oder eine schlechtere Isolierung sowie schlechtere technische Ausstattung (z.B. kein Aufzug, keine Fußbodenheizung). Dennoch sind sanierte und modernisierte Altbauwohnungen sehr attraktiv, weil sie zum einen das Flair einer Altbauwohnung haben, zum anderen modern ausgestattet sind. Das ist ein Vorteil von modernisierten Denkmalimmobilien, die verschiedene Vorzüge einer attraktiven Immobilie vereinen.
Die Sanierungsobjekte müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Altbausanierung mit erheblichen Steuervorteilen verbunden: Mit der sogenannten Denkmalschutz-AfA (Sonder-AfA) belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die denkmalgeschützte Sanierungsobjekte in Deutschland revitalisieren und diese Objekte damit für künftige Generationen sichern – egal ob eine alte Schule, ein Kloster, eine Fabrik, ein Mehrfamilien-Objekt oder ein Stadthaus.
Damit verbunden sind hohe Steuervorteile für Kapitalanleger wie auch für Eigennutzer.
- Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten 8 Jahren beträgt die Denkmalabschreibung jeweils 9% des Sanierungsanteils, in den darauffolgenden vier Jahren nochmals jeweils 7%.
- Eigennutzer können die Sanierungskosten einer eigengenutzten Immobilie über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9% steuerlich geltend machen.
Damit möchte der Staat die Sanierung von denkmalgeschützten Häusern unterstützen und den Erhalt der besonderen Altbauwohnungen und -häuser fördern. Daher ist aufgrund der Sonder-AfA die Investition in denkmalgeschützten Altbau sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer sehr attraktiv.
Die Abschreibung der Sanierungskosten von Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.