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Was ist beim Erwerb einer Baudenkmalimmobilie zu beachten?

So vorteilhaft der Kauf einer Denkmalimmobilie auch ist, so sind doch ein paar Punkte zu berücksichtigen, damit der Erwerb kein finanzieller Verlust wird.

Zeitpunkt des Kaufs/ der Sanierung

Achten Sie darauf, dass Sie den Kauf unbedingt vor Beginn der Sanierungsarbeiten tätigen. Sie können nur die Kosten steuerlich geltend machen, die nach dem Kauf entstehen.

Absichern – wirklich denkmalgeschützt?

Gerade bei heruntergekommenen, alten Häusern, denen man ansieht, dass ihre Blütezeit vorbei ist, erwachsen schnell Fantasien, wie das Gebäude nach der Sanierung im neuen Glanz erstrahlen könnte. Argumente wie steuerliche Vorteile bei der Modernisierung von Baudenkmälern beflügeln den Wunsch zum Erwerb der Immobilie zusätzlich.

Doch Achtung: Nicht jedes ältere, heruntergekommene Gebäude ist auch wirklich eine denkmalgeschützte Immobilie. Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Behörde vor dem Kauf, inwiefern das Objekt Ihres Interesses unter Denkmalschutz fällt und ob es tatsächlich als förderungswürdig eingestuft ist.

Grundstücke werden nicht gefördert

Grundstücke sind von steuerlichen Vorteilen ausgenommen. Das heißt: Wenn Sie zum Beispiel ein unter Denkmalschutz stehendes Haus in einem Park erwerben, können Sie nur die Kosten des Gebäudes absetzen. Vom gesamten Kaufpreis werden die Grundstückskosten herausgerechnet. Die Aufwendungen zur Instandsetzung des Grundstücks sind nicht abzugsfähig.

So umgehen Sie die Steuer für Spekulationsgewinn

Wenn Sie planen, von der Wertsteigerung durch die Sanierung zu profitieren, bedenken Sie, dass Sie die Denkmalimmobilie erst nach mindestens zehn Jahren wieder veräußern. Verkaufen Sie vorher, müssen Sie die Differenz zwischen Kaufpreis und Erlös als Spekulationsgewinn versteuern.