Eigentümer von Denkmälern können Steuervorteile genießen, wenn sie schützenswerte bauliche Kulturgüter mit ihrem Kapital erhalten. Von diesen Privilegien können sowohl Investoren als auch Selbstnutzer in unterschiedlicher Weise profitieren, was diese Objekte vor der Herstellung und Modernisierung zur idealen Kapitalanlage macht.
Die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) erlaubt es Eigentümern, die Anschaffungs- und Herstellungskosten ihrer Denkmalimmobilie abzusetzen, wenn der notarielle Kaufvertrag vor dem Beginn der Sanierung abgeschlossen wurde.
Kapitalanleger können den Anteil der Sanierungskosten, der bei Investitionsobjekten bis zu 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten ausmachen kann – über einen Zeitraum von 12 Jahren abschreiben. Darüber hinaus profitieren sie von der linearen Abschreibung für die Anschaffungskosten des Objektes: 2,5 Prozent jährlich können auf den Gesamtwert der Wohneinheit steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Gebäude vor 1925 fertiggestellt wurde und 2 Prozent jährlich, wenn es später fertiggestellt wurde.
Weitere Voraussetzungen sind die amtliche Anerkennung als Baudenkmal, die Eintragung in der Denkmalschutzliste und die Genehmigung aller geplanten Sanierungsmaßnahmen durch das örtliche Amt für Denkmalschutz. Es gibt unterschiedliche Regelungen für die Abschreibung der Kosten für Investoren und Selbstnutzer. Diese Dinge gilt es zu klären, bevor Sie in solche Objekte investieren, damit sich Ihre Immobilie auch als Kapitalanlage bewährt.Denkmalschutz bietet eine der wenigen Möglichkeiten, den Staat bei dem Kauf, der Sanierung und der Instandhaltung eines Bauobjektes finanziell fördernd miteinzubeziehen. Wer seine Denkmalimmobilie obendrein vermietet, kann eine attraktive Rendite im Immobilienbereich erzielen. Eigentümer können nicht nur die Mieteinnahmen für sich verbuchen, sondern eben auch den Kaufpreis, die Kosten der Sanierung und der Instandhaltung steuerlich absetzen. Eigentümern anderer Anlageimmobilien werden diese Vorteile vom Staat nicht geboten.