Bauliche Maßnahmen mit dem Ziel, Energie zu sparen, stellen bei denkmalgeschützten Immobilien eine besondere Herausforderung dar. Vor allem von außen kann in der Regel wenig unternommen werden, denn meistens ist die herrliche, das Stadtbild prägende Fassade aus Stuck, Zierfachwerk oder Klinker geschützt und darf nicht unter modernen Wärmedämmverbundsystemen verschwinden.
Kein Energieausweis erforderlich
Hier zeigt sich der Gesetzgeber verständnisvoll und ist mit seinen Anforderungen an den Wärmeschutz bei Baudenkmälern großzügiger als bei anderen Altbauten: Er verzichtet auf den sonst bei Verkauf oder Vermietung vorgeschriebenen Energieausweis.
Gute Isolation durch dicke Mauern
Dennoch müssen die Bewohner denkmalgeschützter Immobilien nicht zwangsläufig exorbitante Heizkosten in Kauf nehmen. Viele denkmalgeschützte Immobilien bestehen aus massivem Mauerwerk, das sehr gut isoliert und für ein angenehmes Raumklima sorgt. Über die Fassade einer Denkmalimmobilie selbst geht also gar nicht unbedingt viel Wärme verloren.
Fenster dürfen ausgetauscht werden
Schwieriger ist es mit den alten Fenstern, die meist undicht und nur einfach verglast sind. Hier geht viel Wärme verloren. Diese dürfen nach Rücksprache und Freigabe der örtlichen Denkmalschutzbehörde meist ausgebessert oder durch eine moderne Verglasung ausgetauscht werden.
Wärmedämmung von innen
Statt einer Wärmedämmung von außen kommt bei denkmalgeschützten Immobilien eine Wärmedämmung von innen infrage. Diese Maßnahmen sollten allerdings unbedingt auf die individuellen Gegebenheiten des Hauses ausgerichtet werden, damit es nicht zu Problemen mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung kommt.
Heizung modernisieren
Zusätzlich macht es Sinn, die Heizungsanlage zu modernisieren und so die Energiekosten zu senken. Hier gibt es einige Möglichkeiten wie zum Beispiel ein Mini-Blockheizkraftwerk, das nicht nur Wärme, sondern gleichzeitig auch Strom produziert.