Für Interessenten, die ein Baudenkmal kaufen wollen, stellt sich oft die Frage, ob sie dieses selbst nutzen oder als Kapitalanlage vermieten wollen. Aus steuerlicher Hinsicht sind die Unterschiede sehr gering: Sowohl Kapitalanleger als auch Eigennutzer können den Kaufpreis und auch die Sanierungskosten steuerlich geltend machen, Vermieter allerdings noch zwei Jahre länger.
Vorteile für Selbstnutzer
Der Selbstnutzer kann das ansprechende Ambiente eines historischen Gebäudes genießen und sich an der hohen Wohnqualität erfreuen, zu dem auch das meist sehr gute Raumklima alter Häuser beiträgt. Gerne werden solche repräsentativen Denkmalimmobilien genutzt, um eigene gewerbliche Räume wie Steuerbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen oder Werbeagenturen darin unterzubringen. Steuerlich können 90 Prozent der Sanierungskosten als Sonder-AfA geltend gemacht werden.
Vorteile für Kapitalanleger
Ein Vorteil für Vermieter ist, dass Baudenkmäler von der Pflicht eines Energieausweises befreit sind. Zwar sollte man als Eigentümer mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Sanierung beherzigen. Doch weil schützenswerte Fassaden wie Zierfachwerk, Stuck- oder Klinkerfassaden unter einem modernen Wärmedämmverbundsystem optisch verschwinden würden, zeigt sich der Gesetzgeber mit seinen Anforderungen an den Wärmeschutz bei Baudenkmälern großzügig. Steuerlich können 100 Prozent der Sanierungskosten als Sonder-AfA geltend gemacht werden. Ein Vorteil für Kapitalanleger ist, dass Baudenkmäler von der Pflicht eines Energieausweises bei Vermietung befreit sind.