Der Erwerb einer Denkmalimmobilie ist von einigen Besonderheiten gekennzeichnet und unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von dem Erwerb einer nicht unter Denkmalschutz stehenden Bestandsimmobilie oder eines Neubaus. Die Auflagen der Denkmalbehörden sind ebenso zu beachten wie attraktive Anreize in Form von Sonderabschreibungs- und Fördermöglichkeiten. Eine Auswahl der wichtigsten Aspekte haben wir für Sie zusammengestellt.